Richtig Erben und Vererben

Das Erbrecht gilt als eines der schwierigsten, weil umfangreichsten Rechtsgebiete. Allein das
Bürgerliche Gesetzbuch enthält fast 500 Paragraphen zum Erbrecht. Diese werden ergänzt
durch etliche Nebengesetze sowie bei Auslandsberührung durch die erbrechtlichen
Vorschriften des jeweiligen Landes.

„Wenn ich tot bin, bekommt ja alles meine Ehepartner.“ Diesen Satz hören wir Anwälte oft.
Meistens stimmt er jedoch nicht: Der Ehepartner erbt alles, wenn Sie ihn in Ihrem Testament
zum Alleinerben gemacht haben und keine Pflichtteilsberechtigten vorhanden sind. Wenn
nicht, ist Ihr Ehepartner nur einer von vielen möglichen Erben. Ohne ein Testament vererben
Sie Ihr Vermögen nach dem Gesetz, namentlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und
dieses sogenannte gesetzliche Erbrecht ist komplexer als man meint. Das gesetzliche Erbrecht
ist so konzipiert, dass grundsätzlich die nächsten Blutsverwandten den Nachlass erhalten.

Obwohl nach Schätzungen in Deutschland jährlich ca. 200 Milliarden Euro vererbt werden,
besitzt nur jeder Vierte ein Testament. Der Rest, also der Großteil der Bevölkerung verlässt
sich statt dessen auf die gesetzliche Erbfolge. Dies kann mitunter zu bösen Überraschungen
führen. Die gesetzliche Erbfolge steht oftmals nicht mit den tatsächlichen Vorstellungen und
Wünschen zur Weitergabe des Vermögens im Einklang. Solche Irrtümer lassen sich nach dem
Tod üblicherweise nicht mehr korrigieren. Lassen Sie sich daher frühzeitig bei der Abfassung
eines Testamentes beraten.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht

  • Gestaltung vom Testamenten und Vermächtnissen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen
  • Pflichtteilsansprüche
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
  • Erbscheinverfahren
  • Enterbung
  • Nachlassabwicklung gegenüber Behörden, Banken, Miterben

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