Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt.

Wir bearbeiten diesen rechtlichen Bereich mit äußerstem Fingerspitzengefühl, um so persönliche Härten beziehungsweise weitere Verletzungen zu vermeiden.

Deshalb ist es eine Maxime dieser Kanzlei stets diskret und seriös zu arbeiten.

Zu unseren Kompetenzen im Bereich des Familienrechts gehören insbesondere:

  • Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinn
  • Eheverträge
  • Namens- und Adoptionsrecht
  • Einkommensermittlung
  • Hausratsteilung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Internationales Familienrecht

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